Flurwegunterhalt im Auftrag der Gemeinde Niederhasli

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Dielsdorf,

Niederhasli unterhält 55 Kilometer Flurwege mit hohem Aufwand. Sperrzeiten sind nötig, um Schäden zu vermeiden. Missachtungen werden geahndet.

Dorfmitte Niederhasli.
Dorfmitte Niederhasli. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde Niederhasli mitteilt, Flur-, Feld- und Waldwege ausserhalb des Siedlungsgebiets dienen in erster Linie der Erschliessung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken.

Andererseits werden Sie für die Bewirtschaftung von Feldern und für den Gewässerunterhalt genutzt. Zudem bieten sie der Bevölkerung ein wichtiges Verbindungsnetz für die Naherholung jeglicher Art.

Das gesamte Wegnetz der Gemeinde umfasst eine Länge von gut 55 km und hat einen Anlagenwert von circa 16 Millionen Franken. Im Jahr 2023 wurde eine Zustandserfassung aller Flurwege durchgeführt, um die derzeitige Beschaffenheit festzustellen.

Für die Erhaltung der Substanz und des Werts der Anlagen, inklusive Drainagen, investiert die Gemeinde Niederhasli jährlich einen sechsstelligen Betrag. In diesem jährlichen Unterhalt der Meliorationsanlagen sind auch Rückschnittarbeiten an Bäumen und Sträuchern, das Abranden von Wegen sowie das Spülen der Drainagen miteinbezogen.

Wichtige Massnahmen und Sperrzeiten

Das Sanieren von Flurwegen bildet die kostenintensivste Position bei den Unterhaltsarbeiten. Je nach Abnutzung werden die Abschnitte in einem Turnus von 5 bis 15 Jahren erneuert.

Hierzu wird eine Schicht von circa 10 bis 15 Zentimeter grobem Kies maschinell eingebaut. Die vorgeformte Wölbung, die sogenannte Bombierung, in der Mitte des Wegs ist sehr wichtig und dient dazu, dass das anfallende Regenwasser beidseitig abläuft und keine Löcher durch stehendes Wasser entstehen.

Damit sich der neue Belag optimal verfestigen kann, werden die Wege nach Abschluss der Arbeiten für Fussgänger, Velofahrer sowie auch für Pferde gesperrt. Je nach Witterung dauert diese Sperrung zwei bis vier Wochen.

Speziell die Pferdehufe können bei zu frühem Betreten den Weg beschädigen, was die Entwicklung von neuen Schlaglöchern begünstigt und eine frühere Sanierung als geplant erfordert.

Zuwiderhandlungen werden gebüsst

Leider werden die Baustellen-Signalisationen und Verbotstafeln des Öfteren missachtet, was die Gemeinde dazu veranlasst, Zuwiderhandlungen zu büssen. Weiter behält sich die Gemeinde vor, die entstandenen Schäden den Verursachenden in Rechnung zu stellen.

In diesem Sinne ruft sie alle Nutzer des grosszügig angelegten Wegnetzes auf, die Signalisationen zu beachten, um damit die Lebensdauer der Wege zu steigern und die Kosten zu reduzieren

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