Niederhasli setzt ab 2025 auf digitales Amtsblatt
Die Gemeinde Niederhasli stellt ab 1. Januar 2025 auf das Digitale Amtsblatt Schweiz um. Somit endet die Nutzung des Zürcher Unterländers als Publikationsorgan.
Wie die Gemeinde Niederhasli mitteilt, löst das Digitale Amtsblatt Schweiz mit der Plattform ePublikation.ch per 1. Januar 2025 den Zürcher Unterländer als amtliches Publikationsorgan der politischen Gemeinde Niederhasli ab.
Via Webseite der Gemeinde wird der Zugang zu dieser digitalen Plattform in einfacher Form ermöglicht. Das Gemeindegesetz schreibt den Gemeinden vor, Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse zu veröffentlichen.
Die Gemeinden können dabei ihr Publikationsorgan selbstständig bestimmen. Diese Kompetenz steht gemäss Gemeindeordnung dem Gemeinderat zu.
Seit Inkraftsetzung des neuen Gemeindegesetzes dürfen solch amtliche Publikationen auch ausschliesslich im Internet publiziert werden.
Moderne Lösung für amtliche Mitteilungen
Der einfache und direkte Zugang für möglichst alle Personen bildet das wichtigste Kriterium bei der Wahl des amtlichen Publikationsorgans. Aus Sicht der Behörden wird zudem eine schnelle und zeitnahe Publikation angestrebt.
Das im Jahr 2020 von Kanton und Gemeinden gemeinsam aufgebaute «Digitale Amtsblatt Schweiz» (ePublikation.ch) erfüllt diese Anforderungen am besten. Die Plattform hat sich bewährt, sodass inzwischen diverse Schweizer Gemeinden und öffentlich-rechtliche Institutionen ihre amtlichen Mitteilungen via ePublikation.ch publizieren.
Der Gemeinderat ist von den verschiedenen Vorteilen dieser elektronischen Plattform gegenüber dem heutigen Printmedium «Zürcher Unterländer» überzeugt. Neben dem einfachen Zugang bietet die Plattform jederzeit eine Übersicht der aktuellen Publikationen der Gemeinde.
Um den Zugang zu dieser schweizweiten Plattform noch zu vereinfachen, wird auf der Website der Gemeinde eine Schnittstelle eingerichtet, deren Link direkt zum digitalen Amtsblatt führt.
Zürcher Unterländer stellt Print-Publikationen ein
Spezialgesetze wie beispielsweise das Planungs- und Baugesetz (PBG) oder die Bestattungsverordnung (BesV) regeln die Publikation von weiteren Erlassen oder Ereignissen.
So müssen beispielsweise Baugesuche oder Planungserlasse weiterhin auch im kantonalen Amtsblatt publiziert werden. Die Umstellung des amtlichen Publikationsorgans auf das «Digitale Amtsblatt Schweiz» erfolgt per 1. Januar 2025.
Im Januar 2025 werden die Publikationen noch parallel im Zürcher Unterländer publiziert. Anschliessend werden die Veröffentlichungen in diesem Printmedium eingestellt.