Wie die Gemeinde Weiach meldet, werden zukünftig die Benützungsgebühren mit einem Pauschalbetrag pro Wohneinheit und einer Mengengebühr berechnet.
Bushaltestelle Beim Gemeindehaus in Weiach ZH. - Bezirk Dielsdorf
Bushaltestelle Beim Gemeindehaus in Weiach ZH. - Bezirk Dielsdorf - Nau.ch / Simone Imhof
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An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2022 wurde die teilrevidierte Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) genehmigt.

Damit verbunden ist eine neue Systematik bei der Festlegung der Benützungsgebühren.

Neu werden die Benützungsgebühren mit einem Pauschalbetrag pro Wohneinheit und einer Mengengebühr berechnet.

Neue Pauschalgebühr

Der Gemeinderat setzte die Pauschalgebühr pro Wohneinheit bei 80 Franken pro Jahr und die Mengengebühr bei 2 Franken pro Kubikmeter Abwasser (bisher 2,50 Franken pro Kubikmeter) fest.

Die Gebührenanpassung ist nach Eintritt der Rechtskraft bereits ab 1. Oktober 2022 gültig.

Somit kann die gesamte Berechnungsperiode (1. Oktober bis 30. September) mit den neuen Gebührensätzen berechnet werden.

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