Bussen wegen Nichtabgabe der Steuererklärung in Würenlos
In Würenlos wurden bereits 87 Strafbefehle wegen Nichteinreichung der Steuererklärung 2021 erlassen. Der höchste Bussenbetrag lag bei 10'000 Franken.

Wie die Gemeinde Würenlos mitteilt, hat das Kantonale Steueramt Anfangs Oktober 2022 wegen Nichteinreichens der Steuererklärung 2021 rund 87 Strafbefehle gegen Personen, die in Würenlos steuerpflichtig sind, erlassen.
Die Bussenbeträge liegen zwischen 50 und 10'000 Franken. In zwei Fällen liegt die Busse über 5'000 Franken.
Die Busse bemisst sich nach dem steuerbaren Einkommen oder Kapital und daran, ob die Steuererklärung zum wiederholten Mal nicht eingereicht worden ist, das heisst bereits früher Bussen ausgefällt werden mussten.
Wer seine Steuererklärung nicht einreicht, riskiert nicht nur eine Busse, sondern auch die Einschätzung durch das Gemeindesteueramt.
Vor Ablauf der Frist wird ein Antrag auf Fristverlängerung empfohlen
Daher empfiehlt es sich in jedem Fall, vor Ablauf der Frist mit dem Gemeindesteueramt per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen und nötigenfalls um eine Fristverlängerung zu ersuchen.