Dietikon plant 100 Prozent erneuerbare Energieversorgung bis 2040

Gemeinde Dietikon
Gemeinde Dietikon

Dietikon,

Der vom Kanton genehmigte revidierte kommunale Energieplan von Dietikon im Februar 2022 legt die Grundlage für den Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energie.

Ortsschild von Dietikon.
Ortsschild von Dietikon. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Gemeinden im Kanton Zürich sind gemäss des Energiegesetzes angehalten, eine kommunale Energieplanung zu erstellen und diese periodisch zu aktualisieren. Die behördenverbindliche kommunale Energieplanung soll eine effiziente, umwelt- und klimafreundliche Wärme- und Kälteversorgung sicherstellen und Doppelspurigkeiten bei leitungsgebundenen Energieträgern verhindern.

Die revidierte Energieplanung orientiert sich am Klimaabkommen von Paris, an der Energiestrategie 2050 des Bundes, an der 2000-Watt-Gesellschaft, am neuen kantonalen Energiegesetz und an der städtischen Energie- und Klimastrategie 2050. Alle diese Grundlagen sehen einen Ausstieg aus den fossilen Energien und einen effizienten Einsatz von erneuerbaren Energieträgern vor.

Gas soll auf Biogas umgestellt werden

Grosse Teile des Stadtgebietes werden neu als «Verbundgebiet» mit Priorität Fernwärme festgelegt. In den weniger dicht bebauten Quartieren eignen sich die Umweltwärme und Holzheizungen aus der Sicht der Energieplanung am besten für eine nachhaltige Wärmeversorgung.

Die Energieplanung sieht vor, dass im heutigen Gasversorgungsgebiet noch zwanzig Jahre lang Gaslieferungen stattfinden. Danach ist in den Fernwärmegebieten eine Stilllegung des Gasnetzes vorgesehen. Ab 2040 sollen die verbleibenden Gaslieferungen zu 100 Prozent aus Biogas oder erneuerbaren synthetischen Gasen bestehen.

Die Energieplanung ist behördenverbindlich. Sie richtet sich primär an die städtische Exekutive und an Verwaltungsorganisationen, die energierelevante Aufgaben wahrnehmen. Die Festsetzung der Energieplanung, bestehend aus Energieplankarte und Massnahmenkatalog, ist für sämtliche Körperschaften und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts, die an der Versorgung mit Elektrizität, Wärme und Gas mitwirken, verbindlich.

Mehr Informationen für Grundeigentümer

Weiterführende Informationen zur Energieplanung, ihrer Umsetzung und Bedeutung für private Grundstückeigentümer befinden sich online auf der städtischen Webseite. Weiterführende Informationen zur Energieplanung, ihrer Umsetzung und Bedeutung für private Grundstückeigentümer befinden sich online auf der städtischen Webseite.

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