Wie die Gemeinde Geroldswil mitteilt, tritt die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zum kommunalen Mehrwertausgleich auf den 1. September 2024 in Kraft.
Geroldswil. - Gemeinde Geroldswil
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Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zum kommunalen Mehrwertausgleich wird auf den 1. September 2024 in Kraft gesetzt.

Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung «kommunaler Mehrwertausgleich», welche die Gemeindeversammlung Geroldswil mit Beschluss vom 5. Dezember 2022 festgesetzt hat, wurde von der Baudirektion Kanton Zürich mit Verfügung KS-0091/24 vom 29. April 2024 genehmigt.

Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts Zürich vom 18. Juli 2024 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden.

Die Revision soll dafür sorgen, dass ein fairer Ausgleich zwischen der Gemeinde und den Privateigentümern erreicht wird.

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