Weiningen: Anmeldung für die Gemeindeversammlung vom 15. September
Die Durchführung von Versammlungen bis zu 300 Personen ist erlaubt, sofern die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten und die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (Contact Tracing) gewährleistet wird.
In diesem Sinne werden die an der Gemeindeversammlung vom 15. September erscheinenden Personen registriert. Man garantiert Ihnen, dass die hierfür erhobenen Daten am 30. September unwiderruflich vernichtet werden.
Um am Versammlungsabend die administrative Abwicklung bezüglich der Registrierung zu erleichtern, bittet man Sie, für die Teilnahme an der Gemeindeversammlung über die Online-Registration zu nutzen oder die postalische Anmeldung mittels dem in Ihrem Briefkasten zugestellten Anmeldetalon vorzunehmen. Anmeldungen werden bis am 15. September, 10.00 Uhr, entgegengenommen.
Selbstverständlich ist auch eine spontane Teilnahme mit einer Registrierung vor Ort möglich. Mit einer vorzeitigen Anmeldung leisten Sie jedoch einen wertvollen Beitrag zugunsten einer effizienten Administration und sorgen dafür, dass am Versammlungsabend zügig zu den traktandierten Geschäften geschritten werden kann.