Rhäzüns

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Rhäzüns verboten

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Thusis,

Wie die Gemeinde Rhäzüns informiert, ist es laut dem Rhäzünser Polizeigesetz nicht erlaubt, Feuerwerke zu zünden. Ausnahmen können bewilligt werden.

Das Dorfzentrum in der Gemeinde Rhäzüns.
Das Dorfzentrum in der Gemeinde Rhäzüns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht macht die Gemeinde Rhäzüns die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass gemäss Artikel 30 Absatz 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist.

Die Gemeinde Rhäzüns kann Ausnahmen bewilligen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

donald trump
15 Interaktionen
a
11 Interaktionen

Mehr Rhäzüns

Verletzte bei Kollision
1 Interaktionen
Rhäzüns GR
7 Interaktionen
Brand an Bahnwagen.
7 Interaktionen
Unfallstelle in Rhäzüns.
9 Interaktionen

Mehr aus Graubünden

WEF Berset Jans
36 Interaktionen
WEF Davos
11 Interaktionen
CS Karin Keller-Sutter
22 Interaktionen
Wolodymyr Selenskyj Sicherheit Wef
80 Interaktionen