Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Rhäzüns verboten
Wie die Gemeinde Rhäzüns informiert, ist es laut dem Rhäzünser Polizeigesetz nicht erlaubt, Feuerwerke zu zünden. Ausnahmen können bewilligt werden.
Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht macht die Gemeinde Rhäzüns die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass gemäss Artikel 30 Absatz 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist.
Die Gemeinde Rhäzüns kann Ausnahmen bewilligen.