Rhäzüns

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Rhäzüns verboten

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Thusis,

Wie die Gemeinde Rhäzüns informiert, ist es laut dem Rhäzünser Polizeigesetz nicht erlaubt, Feuerwerke zu zünden. Ausnahmen können bewilligt werden.

Das Dorfzentrum in der Gemeinde Rhäzüns.
Das Dorfzentrum in der Gemeinde Rhäzüns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht macht die Gemeinde Rhäzüns die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass gemäss Artikel 30 Absatz 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist.

Die Gemeinde Rhäzüns kann Ausnahmen bewilligen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

donald trump zölle
70 Interaktionen
«Schwarzer Tag»
Bauer
81 Interaktionen
Laufen am Limit

MEHR RHäZüNS

Verletzte bei Kollision
1 Interaktionen
Heftiger Crash
Rhäzüns GR
7 Interaktionen
Unfall in Rhäzüns
Brand an Bahnwagen.
7 Interaktionen
Brand an Bahnwagen
Unfallstelle in Rhäzüns.
9 Interaktionen
Am Bein verletzt

MEHR AUS GRAUBüNDEN

Auffahrkollision auf A13
A13 bei Maienfeld GR
Radio-Mischpult
1 Interaktionen
Radio Grischa