Die Gemeinde Lantsch-Lenz weist auf Pilzschutzvorgaben hin
Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz mitteilt, nicht alle Pilzarten dürfen gesammelt werden. Die Pilzsammler müssen auf die gesetzlichen Schutzmassnahmen achten.

In der Schweiz sind zwölf Pilzarten gesetzlich geschützt.
Diese zwölf Arten zählen zu den am meisten vom Aussterben bedrohten Pilzarten der Schweiz und deren Sammeln ist untersagt.
Damit das Vorkommen von Pilzen langfristig gesichert ist, gibt es in verschiedenen Regionen Graubündens Pilzschutzgebiete. In diesen ist das Sammeln von Pilzen aller Arten verboten.
Eine Übersicht über die Pilzschutzgebiete im Kanton Graubünden findet man auf der interaktiven Karte des Amt für Natur und Umwelt.
Pilzesammeln ist gesetzlich geregelt
Das allgemeine Sammeln von Pilzen ist in Graubünden gesetzlich geregelt. Vom 1. bis 10. jedes Monats ist das Sammeln von Pilzen aller Art untersagt.
Ausserhalb der Schonzeit dürfen zwei Kilogramm pro Person und Tag gesammelt werden.
Stadtpolizei Chur ist die Pilzkontrollstelle
Verboten ist das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen (ausgenommen Familien und bewilligte Exkursionen), ebenso das mutwillige Zerstören von Pilzen und das Verwenden von Geräten aller Art beim Pilzsammeln.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäss Art. 16 des Gesetzes über den Schutz von Pflanzen und Pilzen mit Haft oder Busse bestraft.
Die offizielle Pilzkontrollstelle (Stadtpolizei Chur) ist jeweils am Mittwoch und Sonntag von 16 bis 17 Uhr geöffnet.