Gesamtrevision der Ortsplanung in Schmitten genehmigt
Wie die Staatskanzlei Graubünden informiert, genehmigt die Regierung die Gesamtrevision der Ortsplanung, beschliesst aber eine teilweise Rückweisung.

Die von der Gemeinde Schmitten vorgenommenen Bauzonenreduktionen entsprechen grundsätzlich dem Prinzip der Siedlungsentwicklung nach innen, welches das Bundesgesetz über die Raumplanung vorgibt.
Allerdings bestehen verschiedene Parzellen am Siedlungsrand, welche die Gemeinde in der Bauzone belassen hat, ohne hierfür eine hinreichend substanziierte Begründung vorzulegen, woraus sich die teilweise Rückweisung zur Überarbeitung ergibt.
Mit der Teilgenehmigung trägt der Kanton im Hinblick auf allfällige Baubewilligungsverfahren zur Rechtssicherheit bei, da sich die von der Gemeinde zu erlassende Planungszone auf die zurückgewiesenen Flächen beschränkt.
Damit wird eine Deblockierung der Situation innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers erreicht und die Gemeinde kann die angestrebte Baulandmobilisierung und Innenverdichtung vorantreiben.