Hinweis zum Betreten von Wiesen und Feldern in Rhäzüns
Wie die Gemeinde in Rhäzüns berichtet, ist vom 15. März bis 15. November das Betreten von offenen fremden Grundstücken bis zur unteren Waldgrenze verboten.
Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von offenen fremden Grundstücken bis zur unteren Waldgrenze verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten. Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.
Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.