In Bonaduz ist das Betreten von Wiesen und Feldern verboten
Wie die Gemeinde Bonaduz berichtet, ist das Betreten fremder offener Grundstücke bis zur unteren Waldgrenze bis zum 15. November 2023 nicht gestattet.

Seit 15. März bis 15. November 2023 ist das Betreten von offenen fremden Grundstücken bis zur unteren Waldgrenze verboten.
Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten. Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.
Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.