In Sils im Domleschg gelten Beschränkungen zum Feuerwerk
Wie die Gemeinde Sils im Domleschg informiert, dürfen Feuerwerkskörper in der Neujahrsnacht nur zwischen 0 und 1 Uhr abgefeuert werden.
Aus Rücksicht auf die Bewohner und Feriengäste sowie zum Schutz der Haus- und Wildtiere bittet die Gemeinde Sils im Domleschg um Einhaltung der allgemeinen Nachtruhe ab 22 Uhr.
Das Abfeuern von Feuerwerken ist auf die Neujahrsnacht zwischen 0 bis 1 Uhr zu beschränken. Das Abfeuern von Feuerwerken in Waldesnähe ist gänzlich zu unterlassen.
Für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Abfeuern von Feuerwerken entstehen, haftet der Verursacher.