Lantsch-Lenz genehmigt Antrag fürs Bevölkerungsschutzgesetz
Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz meldet, wurde der Antrag auf Genehmigung des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz in Notlagen ohne Gegenstimmen angenommen.

Der Gemeinde fehlte bisher eine rechtliche Grundlage, welche die Organisation, Aufgaben und Kompetenzen für den Bevölkerungsschutz in Notlagen regelt.
Der Gemeindevorstand hat der Gemeindeversammlung deshalb ein neues Gesetz über den Bevölkerungsschutz unterbreitet, welches sich an das übergeordnete kantonale Gesetz anlehnt.
Der Antrag auf Genehmigung des Gesetzes wurde mit 20 Ja und ohne Gegenstimmen genehmigt.