Surses ermöglicht die Bestellung von Fahr- und Parkbewilligungen
Wie die Gemeinde Surses angibt, wurde Bestellung von Fahr- und Parkbewilligungen zu Maiensässes oder Landwirtschaftsparzellen auf dem Gemeindegebiet ermöglicht.
Die Bestellung ist nur für Eigentümer von Maiensässen (Grundstück mit bewohnbarem Gebäude) beziehungsweise von Landwirtschaftsparzellen (Grundstück mit oder ohne Gebäude – unbewohnbar) per sofort möglich.
Die Bedarfsmeldung pro Parzelle ist auf dem bereitgestellten Formular auf der Webseite der Gemeinde per E-Mail oder per Post einzureichen.
Dabei haben Eigentümer beim Ausfüllen zwischen Maiensässhütte (pro Maiensäss können maximal drei Bewilligungen bezogen werden) oder einer Landwirtschaftsparzelle (pro Landwirtschaftsparzelle kann maximal eine Bewilligung bezogen werden) auszuwählen.
Die Gebühr beträgt 60 Franken pro Bewilligung
Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz für das Befahren von Feld-, Flur, Wald- und Alpstrassen mit Motorfahrzeugen für die Gemeinde Surses (Vereinheitlichung aller bisher bestehender Gesetze der einzelnen Dörfer) wurde vom Gemeindevorstand eine neue Tarifordnung verabschiedet.
Die Gebühr für eine Fahr- und Parkbewilligung für Grundeigentümer ist auf 60 Franken pro Bewilligung festgelegt worden.