Wallisellen: Parkzone Sportzentrum wird gebührenpflichtig
Mit Beginn 2025 erhebt Wallisellen Parkgebühren an der Parkzone des Sportzentrums. Gleichzeitig werden die Tarife am Stadthausparkplatz angepasst.
Wie die Stadt Wallisellen informiert, beschliesst der Stadtrat, ab 1. Januar 2025 beim Sport- und Erholungszentrum, Parkzone Sportzentrum Wallisellen (Zielackerstrasse, Hochrütistrasse und Sportplatzweg), eine Parkgebühr täglich während maximal zehn Stunden einzuführen.
Gleichzeitig wird vom Stadtrat eine Tarif-Harmonisierung beim Stadthausparkplatz (Wägelwiesen- und Zentralstrasse), täglich während maximal zehn Stunden beschlossen.