Gemeindeabstimmung in Meggen mit drei Vorlagen

Gemeinde Meggen
Gemeinde Meggen

Rontal,

Am Sonntag, 17. November 2019, findet in Meggen eine Gemeindeabstimmung an der Urne statt. Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten drei Vorlagen.

Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone

Die drei Vorlagen der Gemeindeabstimmung werden in einer Botschaft des Gemeinderates, welche allen Stimmberechtigten der Gemeinde im Abstimmungskuvert zugestellt wird, detailliert vorgestellt. Im Vorfeld der Gemeindeabstimmung finden zwei Veranstaltungen statt, an denen Informationen aus erster Hand vermittelt werden.

Totalrevision Siedlungsentwässerungs-Reglement Meggen (SeRM)

Im Jahr 2009 genehmigten die Stimmberechtigten der Gemeinde mit dem Siedlungsentwässerungs-Reglement Meggen (SeRM) ein faires, verursachergerechtes und kostendeckendes Abwassergebührenmodell. Dieses hat sich bis heute bewährt.

Nicht geregelt wurde im Jahr 2009 aber der Unterhalt von 33,4 km privaten Sammelleitungen. Dies führte im Laufe der Zeit zunehmend zu Problemen bei der Organisation und Finanzierung des Unterhalts, weil sich niemand verantwortlich fühlt.

Die jetzt vorliegende Totalrevision des Siedlungsentwässerungs-Reglements Meggen basiert auf dem neuen Musterreglement des Kantons Luzern. Der Gemeinderat möchte den Unterhalt der privaten Sammelleitungen neu regeln, ohne dass diese ins Eigentum der Gemeinde übernommen werden.

Den zur Finanzierung des zusätzlichen Unterhalts notwendigen Gebührenanstieg erachtet der Gemeinderat als vertretbar. Für eine Familie mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 150 m3 führt die Erhöhung zu Mehrkosten von 30 Franken pro Jahr.

Die Megger Gebühren liegen weiterhin markant unter dem kantonalen Durchschnitt.

Reglement über die Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch elektrische Verteilnetze

Die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) ist verpflichtet, Liegenschaften an das Elektrizitätsnetz anzuschliessen. Sie benötigt dafür den öffentlichen Grund und bezahlt der Gemeinde eine Gebühr.

Der aktuell gültige Konzessionsvertrag mit CKW aus dem Jahr 1993 entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht den heutigen rechtlichen Erfordernissen, weshalb sich eine umfassende Revision zwingend aufdrängt. Die Sondernutzung des öffentlichen Grundes soll rechtssicher und zukunftsweisend geregelt werden.

CKW bezahlt der Gemeinde weiterhin eine Konzessionsgebühr im heutigen Rahmen. Als Gegenleistung für die Konzessionsgebühr verleiht die Gemeinde der Konzessionsnehmerin (CKW) das Recht zur Sondernutzung von öffentlichem Grund.

Gemeindeinitiative «Projekt Seepromenade Meggen 2020» und Gegenvorschlag Gemeinderat

Die Gemeindeinitiative «Projekt Seepromenade Meggen 2020» verlangt, dass in einem von den Initianten definierten Bereich der Seestrasse ein naturnaher Begegnungs-, Ruhe- und Baderaum realisiert wird. Es sollen genügend Parkplätze und Räume für die Infrastruktur erstellt werden.

Dieser neu gestaltete Bereich soll in jedem Fall verkehrsfrei gestaltet werden. Der Gemeinderat unterstützt grundsätzlich die Idee, die Seestrasse aufzuwerten.

Aus seiner Sicht ist der von den Initianten definierte Bearbeitungsperimeter aber zu kleinräumig. Er schränkt die Möglichkeiten für eine optimale Lösungsfindung übermässig ein.

Die Forderungen der Initianten gehen dem Gemeinderat zu weit. Es besteht kein Bedarf, die Seestrasse verkehrsfrei zu gestalten.

Die von den Initianten geforderten 60 bis 80 Parkplätze können nur in einem unterirdischen Parkhaus realisiert werden. Der Gemeinderat lehnt einen solchen massiven Eingriff in die bestehende Landschaft entschieden ab.

Die Gemeindeinitiative ist aus der Sicht des Gemeinderates nicht realistisch. Er beantragt deshalb den Stimmberechtigten, die Gemeindeinitiative abzulehnen.

Zur Aufwertung der Seestrasse stellt er der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der zur Annahme empfohlen wird. Der Gemeinderat will den Perimeter des nutzbaren Gebietes erweitern.

Die Seestrasse soll für den Verkehr weiterhin im Sinne eines Begegnungsraumes offen und befahrbar bleiben, im Sommer mittels Anordnung eines Einbahnregimes.

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