Neue Vollzugsverordnung zur Siedlungsentwässerung in Root
Wie die Gemeinde Root mitteilt, wird die Vollzugsverordnung zum Siedlungsentwässerungs-Reglement auf den neusten Stand gebracht.
Der Gemeinderat nimmt periodisch eine Kostenanalyse zur Siedlungsentwässerung vor. Die Analyse hat ergeben, dass die bisherigen Betriebsgebühren (Grund- und Mengengebühr) keiner Anpassung bedürfen. Hingegen wird bei der Anschlussgebühr eine moderate Anpassung vorgenommen.
Die Gebühren sind in der Vollzugsverordnung zum Siedlungsentwässerungs-Reglement festgehalten. Gleichzeitig wird die Vollzugsverordnung auf den neusten Stand gebracht. Insbesondere werden die Themen der vorübergehenden Anschlüsse (ab 12 Monaten), die Baustellenentwässerung (ab Baugrube 500 Quadratmeter) und die Schwimmbäder (separate Messungen nicht abgeleiteter Mengen) neu geregelt.
Zudem werden leichte Anpassungen am Tarifsystem vorgenommen (analog Wasserversorgung). Der Gemeinderat hat die neue Vollzugsverordnung am 19. Mai 2022 mit Inkrafttreten per 1. Juli 2022 erlassen.