Schweinehaltung: Fakten statt Emotionen

Gemeinde Meggen
Gemeinde Meggen

Rontal,

Die Entscheidung der Familie Hofer, die Öffentlichkeit um Hilfe zum Erhalt ihres Betriebes zu bitten, hat hohe Wellen geschlagen

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Die Entscheidung der Familie Hofer, die Öffentlichkeit um Hilfe zum Erhalt ihres Betriebes zu bitten, hat hohe Wellen geschlagen. Auch der Gemeinderat Meggen bedauert es sehr, dass sich die Familie in ihrer Existenz bedroht fühlt. Die Absicht der Familie, mittels Crowdfunding den Neubau eines Stalles zu ermöglichen, hat viele emotionale Reaktionen ausgelöst, welche in einem Proteststurm gegen die Gemeinde mündeten. Auch wenn das Anliegen der Familie Hofer nachvollziehbar und verständlich ist, gilt es die Entstehung der heutigen Situation in Bezug auf die bestehenden Bauten, die Zonenplanung und die Nutzung des Stalles zu klären.

Bauernfamilie Hofer verkaufte Bauland

Die Familie Hofer hat zwischen 1957 und 1966 knapp 7000 m2 ihrer Liegenschaft Hochrüti verkauft und die heute bestehende Besiedlung dieses Gebietes ermöglicht. Da dieses Gebiet zum Zeitpunkt der ersten Zonenplanung im Jahr 1977 beinahe vollständig bebaut war (siehe Luftbild des Bundes aus dem Jahr 1976), musste der Gemeinderat dieses Gebiet der Bauzone zuweisen. Zur Zeit der ersten Zonenplanung existierten weder die Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik (FAT-Richtlinien) noch die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes. Somit wurde diese Bauzone der Gemeinde Meggen nicht planerisch ausgeschieden, sondern durch die bestehende Bebauung bestimmt.

Bauliche Veränderungen

ohne Bewilligung So wie die Gemeinde Meggen hat sich auch die Landwirtschaft seit Beginn der Zonenplanung entwickelt. Verändert hat sich auch die Schweinehaltung auf dem Betrieb der Familie Hofer. Im Jahr 2015 wurde die bestehende Mastschweinehaltung mit sieben Sauen durch eine Schweinezucht mit 20 Zuchtsauen und zwei Ebern ersetzt. Die Handänderung der angrenzenden Parzelle ist aber bereits 2013 erfolgt. Diese Aufstockung und Änderung der Tierhaltung hatte bauliche Veränderungen zur Folge, welche ebenso baubewilligungspflichtig sind wie die erfolgte Umstellung von Mastauf Zuchtschweinehaltung. Aufgrund der Vorgaben zur Labelhaltung wurden Ausläufe erstellt, um den Schweinen die erforderlichen Bewegungsfreiheiten zu ermöglichen. Weil diese Veränderungen ohne Baubewilligung erfolgten, wurde die Familie Hofer aufgefordert, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Bei baulichen Veränderungen oder Änderungen der Tierhaltung müssen die geltenden Vorgaben in Bezug auf die Luftreinhaltung neu geprüft werden. Diese Prüfung ergab, dass die Mindestabstände gegenüber der Bauzone nicht eingehalten sind. Aus diesem Grund konnte das nachträgliche Baugesuch nicht bewilligt werden. Es blieb den zuständigen Behörden nichts anderes übrig, als die Stilllegung des Stalles in Bezug auf die Schweinehaltung zu verfügen. Dabei erfolgte die Festlegung der Frist der Stilllegung in einvernehmlicher Absprache mit allen Beteiligten. Diese Situation führte letztendlich zum Entscheid der Familie Hofer, einen Neubau für ihren landwirtschaftlichen Betrieb zu planen. Aufgrund der Lage des Betriebes der Familie Hofer in der Nähe der Bauzone ist zum heutigen Zeitpunkt jedoch unklar, ob das beabsichtigte Bauvorhaben so umgesetzt werden kann.

Gemeinsame Lösung für die Zukunft wird angestrebt

Da es der Grundhaltung des Gemeinderats entspricht, Megger Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe bei Sorgen und Anliegen zu unterstützen, ist er gerne bereit, mögliche Standorte sowie andere Lösungsansätze und Betriebsformen mit der Familie Hofer und den zuständigen kantonalen Instanzen zu besprechen und zu einer verträglichen Lösung für alle Beteiligten beizutragen. Es ist das Anliegen des Gemeinderats, dass unterschiedliche Ansätze geprüft und aufgezeigt werden und sich die Familie Hofer durch eine im landwirtschaftlichen Bereich ausgewiesene Fachperson beraten lässt. Neben möglichen Lösungsansätzen soll ein zukunftsgerichtetes Betriebskonzept erarbeitet werden.

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