Eglisau bleibt bei dezentraler Flüchtling-Unterbringung
Wie die Gemeinde Eglisau bekannt gibt, wurde am 9. Juni 2024 der Kredit von 5,35 Millionen Franken für den Neubau einer Unterkunft für Geflüchtete abgelehnt.
Am Sonntag, 9. Juni 2024, lehnte die Eglisauer Stimmbevölkerung den Kredit von 5,35 Millionen Franken für den Neubau einer Unterkunft für Geflüchtete ab.
Somit wird die Gemeinde Eglisau Geflüchtete statt in Elementbauten weiterhin in Mietwohnungen und vereinzelt bei Gastfamilien unterbringen.
Auch wenn das Kontingent der Geflüchteten am 1. Juli 2024 auf 1,6 Prozent erhöht wird und ab dann statt 71 neu 90 Personen in Eglisau aufgenommen werden müssen, kann die Gemeinde Eglisau die Unterbringung der Geflüchteten mittelfristig gewährleisten.
Bislang konnten genügend Mietwohnungen für die dezentrale Unterbringung gefunden werden.
Abhängigkeit vom privaten Wohnungsmarkt bleibt
Allerdings bleibt die Gemeinde Eglisau mit der Fortsetzung des Status quo abhängig vom privaten Wohnungsmarkt.
Ein Teil der Mietverträge für die Wohnungen für Geflüchtete ist auslaufend und die Mietkosten auf dem privaten Wohnungsmarkt tendieren weiter nach oben.
Das bedeutet, dass die jährlichen Mietkosten für Wohnungen für Geflüchtete ungewiss sind.
Kommt hinzu, dass bezahlbare Wohnungen, die durch die Gemeinde Eglisau für Geflüchtete gemietet werden, der Bevölkerung nicht zur Verfügung stehen.
Günstigere Lösung erfordert neuen Kreditantrag
Es bleibt also beim Status quo, der zweitbesten Variante, die von der Sozialbehörde eingesetzten Projektgruppe unter Einbezug von Experten geprüft worden ist.
Sollte sich in Zukunft eine langfristige und kostengünstigere Lösung für die Unterbringung von Geflüchteten finden als die Elementbauten, müsste ein neues Projekt ausgearbeitet und ein neuer Kreditantrag an die Stimmberechtigten gestellt werden.