Freienstein-Teufen

Freienstein-Teufen: Stellungnahme Schutzverordnung Unteres Tösstal

Wie die Gemeinde Freienstein-Teufen informiert, ist sie der Ansicht, dass bei der Erarbeitung der Schutzverordnung Landwirte zu wenig berücksichtigt wurden.

Gemeinderat.
Fehlendes Vertrauen führt im Gemeinderat Gampelen zu Rücktritten. (Symbolbild) - Keystone

Das Untere Tösstal ist im kantonalen Richtplan als Landschaftsschutzgebiet festgelegt.

Damit ist der Auftrag an den Kanton verbunden, für dieses Gebiet eine Schutzverordnung zu erarbeiten.

Die geologische, biologische, kulturhistorische und landschaftliche Bedeutung wird im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung bezeichnet. Diese Vorgaben sind behördenverbindlich.

Damit der Schutzinhalt situationsgerecht und grundeigentümerverbindlich festgelegt werden kann, sieht der Richtplan den Erlass einer Schutzverordnung (SVO) vor.

Landwirte schützen den Charakter

Die Region Unteres Tösstal zählt zu den schönsten Landschaften im Kanton Zürich.

Sie beherbergt eine für den Kanton einzigartige Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, ist gleichzeitig Erholungsgebiet für die Bevölkerung und hat grosse Bedeutung für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Rebbau.

Den schützenswerten Charakter verdankt das Untere Tösstal zum Grossteil dem sorgfältigen und nachhaltigen Umgang durch die einheimischen Landwirte.

Schutzverordnungsentwurf berücksichtigt Landwirte zu wenig

Nach Ansicht des Gemeinderates wurden bei Erarbeitung des Schutzverordnungsentwurfs die ökonomischen Bedürfnisse einer zukunftsgerichteten nachhaltigen Landwirtschaft und Rebbau zu wenig berücksichtigt.

Der Landwirtschaft kommt eine wichtige Rolle in Bezug auf die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit einheimischen Lebensmitteln zu.

Gleichzeitig trägt die Landwirtschaft eine grosse Verantwortung für den Erhalt einer vielfältigen Kulturlandschaft und der Artenvielfalt.

Die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktion soll auch in Zukunft gesichert werden. Die detaillierten Vernehmlassungsausführungen des Gemeinderates sind im Internet ersichtlich.

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