Freienstein-Teufen: Werkhof-Kredit wurde überschritten
In Freienstein-Teufen wird die Abrechnung zum Bau des neuen Werkhofs an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2023 zur Genehmigung vorgelegt.
Wie die Gemeinde Freienstein-Teufen informiert, sind die Gemeinderäte von Freienstein-Teufen und Rorbas in 2016 übereingekommen, künftig einen gemeinsamen Werkhof am heutigen Standort an der Tössstrasse in Rorbas zu betreiben.
Die Stimmberechtigen von Freienstein-Teufen und Rorbas haben an der Urnenabstimmung im September 2018 für das Projekt «gemeinsamer Werkhof RFT» je einen Verpflichtungskredit von 1'200'000 Franken (total 2'400'000 Franken) gesprochen.
Der Bau des neuen Werkhofs ist per August 2021 beendet worden und weist total Baukosten von 2'448'708 Franken aus.
Die Abrechnung liegt vor
Der auf die Gemeinde Freienstein-Teufen anfallende 50-Prozent-Anteil beträgt 1'224'354 Franken.
Gegenüber dem genehmigten Verpflichtungskredit der Legislative von 1'200'000 Franken wird somit eine minimale Kreditüberschreitung von 24'354 Franken ausgewiesen.
Im Sinne der kommunalen Gemeindeordnung (GO) ist die Gemeindeversammlung zuständig für die Genehmigung von Abrechnungen über neue Ausgaben, die von den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung beschlossen worden sind, sofern eine Kreditüberschreitung vorliegt.
Die Abrechnung wird der Legislative an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2023 zur Genehmigung vorgelegt.