Gesamterneuerungswahlen 2020 in Emmen

Gemeinde Emmen
Gemeinde Emmen

Emmen,

Der Regierungsrat hat am Dienstag, 24. März, die Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der ausserordentlichen Lage (Covid-19) erlassen.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Dabei hat der Regierungsrat betreffend den kommunalen Gesamterneuerungswahlen insbesondere Folgendes verfügt:

- Der Wahlgang am 29. März findet wie geplant statt.

- Die Gemeinden ermitteln die Ergebnisse so rasch als möglich. Aufgrund der ausserordentlichen Lage wird den Urnenbüros in den Gemeinden für die Erwahrung der Resultate der Einwohnerrats-, Kommissions- und Gemeinderatswahlen eine verlängerte Frist bis spätestens Mittwoch, 8. April, eingeräumt.

- Den Wahltermin für den zweiten Wahlgang des Gemeinderates wie auch die Eingabefrist für Wahlvorschläge für diesen zweiten Wahlgang wird der Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich am 9. April, bekannt geben.

Nach Analyse der Ausgangslage hat sich das Urnenbüro aus heutiger Sicht zum Ziel gesetzt, unter Berücksichtigung aller notwendigen Vorsichtsmassnahmen und Präventionsregeln des Bundesamtes für Gesundheit, die Resultate aller drei in Emmen stattfindenden Wahlen mit einer reduzierten Anzahl von auszählenden Personen bis am Sonntagabend, 29. März, zu erwahren. Aufgrund des Merkblattes des Justizdepartementes des Kantons Luzern, Abteilung Gemeinden, vom 24. März, sind zuerst die Auszählarbeiten für die Gemeinderatswahlen vorzunehmen.

Die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen können am Sonntag, 29. März, publiziert werden. Ob die Ergebnisse der Einwohnerrats- und Bürgerrechtskommissionswahlen ebenfalls tatsächlich am Sonntag, 29. März, final ermittelt und veröffentlicht werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht fix zugesichert werden.

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