Die Kehrichtgrundgebühren in Hasle LU bleiben unverändert
Wie die Gemeinde Hasle LU informiert, betragen die Kehrichtgrundgebühren für das laufende Jahr 2023 weiterhin 65 Franken.
Zur Finanzierung der öffentlichen Abfallbewirtschaftung erhebt die Gemeinde kostendeckende Gebühren.
Die Sack- und Gewichtsgebühren werden vom Kehrichtverband Region Entlebuch festgelegt.
Die Grundgebühr legt der Gemeinderat nach Artikel 13 des Abfallentsorgungsreglements jährlich aufgrund des Budgets fest.
Die Kehrichtgrundgebühren bleiben unverändert
Es wird ungeachtet der Wohnungs- und Betriebsgrösse eine einheitliche Gebühr erhoben. Diese ist unabhängig vom abgelieferten Abfall jährlich zu entrichten.
Der Gemeinderat hat die Kehrichtgrundgebühren für das laufende Jahr 2023 festgelegt.
Diese bleiben unverändert und betragen für Privathaushalte, Landwirtschaftsbetriebe, Ferienwohnungen, Gewerbebetriebe sowie Alpbetriebe 65 Franken.