Wie die Gemeinde Entlebuch berichtet, bündeln die Gemeinden Doppleschwand, Entlebuch, Hasle und Romoos ihre Sozialdienste ab dem 1. September 2024.
Blick auf Entlebuch, Hasle LU, das Entlebuch und die Schrattenfluh.
Blick auf Entlebuch, Hasle LU, das Entlebuch und die Schrattenfluh. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat per 1. Februar 2023 das neue Sozialhilfegesetz in Kraft gesetzt. Die betroffenen Gemeinden hatten bis zum 1. September 2024 Zeit, die neuen, erhöhten gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

Es werden insbesondere Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Fachpersonen gestellt, wobei auch vorhandene Praxiserfahrung berücksichtigt wird. Durch die Anstellung einer Mitarbeiterin als Sozialarbeiterin FH werden diese Auflagen auf dem Sozialamt Entlebuch erfüllt.

Bündelung der Ressourcen

Die Gemeinden Doppleschwand, Hasle und Romoos übertragen per 1. September 2024 der Gemeinde Entlebuch als Leistungserbringerin die Aufgaben der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe sowie der Nothilfe.

Ein Anliegen kann weiterhin bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder direkt beim Sozialamt Entlebuch gemeldet werden.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Entlebuch bleibt alles unverändert. Sie können sich wie gewohnt an das lokale Sozialamt wenden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

DoppleschwandRomoosEntlebuch