Gemeinde Uzwil kauft Grundstück in der Grundwasserschutzzone
Die Gemeinde Uzwil hat ein Grundstück mit gut 45'000 Quadratmeter in der Grundwasserschutzzone S2 um das Pumpwerk Niederfeld in der Thurebene erworben.
Wie die Gemeinde Uzwil berichtet, ist die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Wasser eine vornehme und wichtige Aufgabe der Gemeinde.
Um die Wasserqualität zu gewährleisten, sind um Quellen und Grundwasser-Pumpwerke Schutzzonen ausgeschieden.
Die Schutzzone S1 erstreckt sich auf den unmittelbaren Fassungsbereich. Die S1 ist üblicherweise eingezäunt und nicht bewirtschaftet.
Sie gehört – wie auch im Niederfeld – der Gemeinde als Wasserversorgerin.
In der Wasserschutzzone S2 gilt ein Bauverbot
Die engere Schutzzone S2 ist mit teils einschneidenden Bewirtschaftungsauflagen für die Landwirtschaft versehen, um schädliche Einflüsse vom Fassungsbereich und damit vom Grundwasser fernzuhalten.
In dieser Zone gilt ein Bauverbot. Die weitere Schutzzone S3 dient als Pufferzone. Besonders gefährliche Nutzungen sind dort verboten.
Unterirdischer Grundwasserstrom
Die Schutzzonen basieren auf individuellen hydrogeologischen Gutachten. Diese zeigen auf, wie die Grundwasserströme fliessen und wie genau die Schutzzonen ausgestaltet werden müssen, um die Wasserfassungen wirkungsvoll zu schützen.
Die unterirdischen Grundwasserströme im Bereich des Pumpwerkes Niederfeld bewegen sich in dieselbe Fliessrichtung wie an der Oberfläche die Thur.
Die Grundwasserstände sind derzeit generell eher tief. Mehr Niederschlag würde unter diesem Aspekt nicht schaden.
Ein wichtiges Pumpwerk
Das Pumpwerk Niederfeld liefert jährlich bis 400'000 Kubikmeter Trinkwasser.
Es deckt einen wesentlichen Teil des Bedarfs der Technischen Betriebe von rund einer Million Kubikmeter Trinkwasser im Jahr.
Die Wasserqualität wird langfristig gesichert
Um die hohe Wasserqualität langfristig zu sichern, hat die Gemeinde Uzwil das Grundstück Nummer 1960 im Auhof mit gut 45'000 Quadratmetern erworben.
Es liegt in der Landwirtschaftszone und grösstenteils in der Schutzzone S2, eine kleine Teilfläche liegt in der S3.
Das Grundstück wird in Übereinstimmung mit den Schutzbestimmungen der Grundwasserschutzzone von einem Pächter bewirtschaftet.