Kein Einverständnis für eine Umnutzung des Hallenbades

Gemeinde Degersheim
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Flawil,

Auf dem Grundstück des ehemaligen Hallenbads in Degersheim lastet noch immer eine Grunddienstbarkeit, wonach auf demselben nur ein Hallenbad mit Sauna betrieben werden darf.

Hallenbad
Das ehemalige Hallenbad bleibt nach gescheiterten Verkaufs- und Umnutzungsverhandlungen im Eigentum der Gemeinde. - Gemeinde Degersheim

Mit Urteil vom Dezember 2018 hat das Kantonsgericht St. Gallen entschieden, dass die Dienstbarkeit, welche auf dem Hallenbadgrundstück als Last eingetragen ist, nicht abgelöst werden kann. Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, bot die Gemeinde die Liegenschaft der Genossenschaft Ökodorf Sennrüti zum Kauf an.

Der Preis von einer halben Million Franken entspricht dem mit der Schreinerei Hölzli GmbH vereinbarten Kaufpreis. Innert Frist hat die Genossenschaft Ökodorf Sennrüti das Angebot nicht angenommen.

Der Gemeinderat prüfte in der Folge andere Nutzungsmöglichkeiten des Hallenbades.

Brauerei als Möglichkeit

Nach einer Anfrage durch die Tegerscher Bräu, das ehemalige Hallenbad als Brauerei mieten zu können, wurde diese Idee weiterverfolgt. Da die Genossenschaft Ökodorf Sennrüti als Berechtigte der bestehenden Dienstbarkeit einer baurechtlichen Umnutzungsbewilligung zustimmen muss, haben verschiedene Gespräche stattgefunden.

Die Genossenschaft Ökodorf Sennrüti zeigte sich schlussendlich aber nicht bereit, einer Umnutzungsbewilligung des Hallenbades in eine Brauerei zuzustimmen. Die Genossenschaft bekundete aber grosses Interesse, die Liegenschaft doch noch selber käuflich erwerben zu wollen.

Weiterhin im Eigentum der Gemeinde

Der Gemeinderat unterbreitete der Genossenschaft Ökodorf Sennrüti noch einmal das identische Verkaufsangebot. Er hielt dabei jedoch ausdrücklich fest, dass das Angebot nur Gültigkeit hat, sofern die Verkaufsmodalitäten bis Ende November 2019 abgeschlossen sind.

Trotz mehrfach geäussertem Interesse am Kauf war die Genossenschaft Ökodorf Sennrüti nicht in der Lage, den gesetzten Termin einzuhalten. Der Gemeinderat ist enttäuscht, dass trotz vielen Gesprächsrunden keine Lösung erzielt werden konnte.

Somit behält die Gemeinde das rechtskräftig in die dreigeschossige Wohnzone eingezonte Grundstück in ihrem Eigentum. Das Hallenbad soll der Bevölkerung für Veranstaltungen aller Art zur Verfügung stehen.

Die jährlichen Unterhaltskosten der Liegenschaft können durch die Einnahmen aus der Parkplatzvermietung gedeckt werden.

Wertvolle Liegenschaft

Verdichtung und Innenentwicklung sind sowohl im Raumplanungsgesetz wie auch im kantonalen Baugesetz oberste Maxime. Es könnte sein, dass sich aufgrund der Knappheit der Ressource «Bauland» die Rechtsprechung mittelfristig ändert, womit die Liegenschaft als wertvolle Baulandreserve der Gemeinde angesehen werden kann.

Das Grundstück ist voll erschlossen und befindet sich an bevorzugter Lage Mitten in Degersheim. Die Werthaltigkeit des Grundstückes wird sich somit von Jahr zu Jahr steigern.

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