Niederhelfenschwil beantragt Nachtragskredit
Wie die Gemeinde Niederhelfenschwil mitteilt, beantragt der Gemeinderat einen Nachtragskredit von 200'000 Franken für das Elektrizitätswerk.
Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Thema Energie ist die Nachfrage nach Fotovoltaikanlagen zur eigenen Stromproduktion entsprechend hoch.
Wird eine Anlage mit einer hohen Stromproduktion erstellt, ist sicherzustellen, dass die hohe Anzahl Kilowatt ins Netz eingespiesen werden kann.
Besteht ein zu «kleiner» Hausanschluss, kann nicht die gesamte Menge des produzierten Stroms ins Netz eingespiesen werden.
Sobald dies der Fall ist, muss ein grösserer Hausanschluss installiert werden, welcher durch das Elektrizitätswerk teilfinanziert wird.
Nachtragskredit zuhanden des Budgets 2022
Im Jahr 2022 wurden 150'000 Franken für Hausanschlüsse budgetiert. Dieser Betrag basiert auf entsprechenden Erfahrungszahlen.
Da bereits einige Anmeldungen für einen Anschluss von Fotovoltaikanlagen für das erste Quartal 2023 eingegangen sind, ist das Elektrizitätswerk gewillt, diese auch so schnell wie möglich an das Netz anzuschliessen.
Theoretisch dürfen jeweils Anfang Jahr bis zur Budgetgenehmigung anlässlich der Bürgerversammlung (im März 2023) nur sogenannte «gebundenen Ausgaben» getätigt werden.
Damit dennoch im ersten Quartal 2023 Hausanschlüsse erstellt werden können, soll ein Nachtragskredit zuhanden des Budgets 2022 gesprochen werden.
Fakultatives Referendum
Da mit einem Nachtragskredit in der Höhe von 200'000 Franken Ende 2022 als Saldo ausgewiesen werden kann, darf dieser in das Jahr 2023 übertragen werden.
Somit sind die 200'000 Franken bereits durch die Bürgerschaft via fakultatives Referendum genehmigt, weshalb die Arbeiten rund um die Hausanschlüsse für Fotovoltaikanlagen im ersten Quartal 2023 starten können.
Aus diesem Grund beantragt der Gemeinderat auf der Basis des ersten Nachtrages zur Gemeindeordnung, Anhang Finanzkompetenzen, einen Nachtragskredit von 200'000 Franken via 40-tägiges fakultatives Referendum zu bewilligen.