Niederuzwil SG: Fahrunfähige Lenkerin (75) verursacht Auffahrunfall

Am Dienstagmittag kam es in Niederuzwil SG zu einer Auffahrkollision zwischen zwei Autos. Eine Autofahrerin (75) wurde als fahrunfähig eingestuft.

Niederuzwil: Auffahrkollision
Niederuzwil: Auffahrkollision zwischen zwei Autos. - Kantonspolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • In Niederuzwil SG ereignete sich am Dienstag eine Auffahrkollision zwischen zwei Autos.
  • Eine 75-jährige Fahrerin war fahrunfähig und musste ihren Führerausweis abgeben.
  • Sie wurde zudem zur Anzeige gebracht.

Am Dienstag, kurz vor 11.10 Uhr, ist es auf der Henauerstrasse in Niederuzwil zu einer Auffahrkollision zwischen zwei Autos gekommen.

Eine 75-jährige Frau fuhr mit ihrem Auto auf der Henauerstrasse von Henau in Richtung Oberbüren. Dabei bemerkte sie zu spät das Anhalten des vor ihr fahrenden Autos eines 26-jährigen Mannes.

Die 75-jährige Frau wurde zur Anzeige gebracht

Es kam zur Auffahrkollision. Die 75-Jährige war in fahrunfähigem Zustand unterwegs. Die Kantonspolizei St. Gallen verfügte die Abnahme einer Blut- und Urinprobe.

Der Frau wurde der Führerausweis abgenommen. Sie wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

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Kommentare

User #1982 (nicht angemeldet)

Nachdem wieder irgendein Arzt obligatorisch seinen Stempel für Eignung Strassenverkehr gab, direkt in die Beiz, Ergebnis sieht man.

User #2599 (nicht angemeldet)

Was bedeutet in fahrunfähigem Zustand zu fahren? Alkohol-, Betäubungsmittel-, Medikamenteneinfluss oder andere Gründe (insbesondere wegen Übermüdung): Wer nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen

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