Im öffentlichen Raum beim Fahrradständer des OZ Thurzelg werden Kameras zur Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation installiert.
Videoüberwachung. - Keystone
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Wie die Gemeinde Oberbüren berichtet, ist es in den letzten Jahren vermehrt zu Sachbeschädigungen an Fahrrädern und Mofas beim Fahrradständer des Oberstufenzentrums Thurzelg gekommen.

Trotz grosser Bemühungen und Anstrengungen ist es der schulischen Aufsicht sowie den polizeilichen Ermittlungsbehörden nicht gelungen, Täter zweifelsfrei zu identifizieren. Deshalb hat der Oberstufenschulrat vor einiger Zeit bei der Politischen Gemeinde die Installation einer Videokamera beim Fahrradständer beantragt.

Der Einsatz von Kameras hat einen positiven Effekt

Nach Rücksprache mit umliegenden Gemeinden, welche bereits Videokameras installiert haben, konnte festgestellt werden, dass der Einsatz von Kameras durchaus einen positiven Effekt mit sich bringt. Erfahrungen zeigen, dass bereits die Installation einer Kamera im Sinne einer Abschreckung von Sachbeschädigungen oder Diebstählen abhält.

Videoüberwachungen im öffentlichen Raum dürfen jedoch nur installiert werden, wenn ein entsprechendes Reglement in Ergänzung zum Polizeigesetz erlassen wird.

Das Reglement wurde mit grosser Mehrheit angenommen

Gegen das erlassene Reglement über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist das fakultative Referendum zustande gekommen. Am 7. März 2021 wurde aufgrund dessen an der Urne abgestimmt. Das Reglement wurde mit grosser Mehrheit angenommen.

Gestützt auf das erlassene Reglement hat das OZ Thurzelg mit Brief vom 1. Juli 2021 den Antrag gestellt, die Installation der Überwachungskamera beim Fahrradständer des OZ Thurzelg zu realisieren.

Allgemeinverfügung zur Videoüberwachung

Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 des Reglements über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum folgende Allgemeinverfügung:

Im öffentlichen Raum beim Fahrradständer des OZ Thurzelg werden Kameras zur Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation installiert. Die Standorte der Videokameras können bei der Ratskanzlei eingesehen werden.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 14 Tagen seit Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag sowie die Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten.

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