Wie die Gemeinde Degersheim schreibt, gilt während der Monate April bis November eine Höchstparkzeit auf dem Freibad-Parkplatz und im Winter ein Parkverbot.
Degersheim. - Keystone
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Der öffentliche Parkplatz an der Mühlegasse unterhalb des Freibads steht aktuell uneingeschränkt zur Verfügung. Der Parkplatz soll während der Sommermonate den Gästen des Freibads und der Sportanlage zur Verfügung stehen und im Winter dem Werkhof als Schneedepot dienen. Damit dies gewährleistet ist, hat der Gemeinderat die entsprechenden Massnahmen bei der Verkehrspolizei St. Gallen beantragt.

Diese hat nun Massnahmen erlassen. Es gilt eine Beschränkung der Höchstparkzeit während der Monate April bis November und ein Parkverbot während der Monate Dezember bis März. Diese neue Verkehrsanordnung wird am Montag, 22. August 2022, amtlich publiziert.

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