Der Uzwiler Gemeinderat will im revidierten «Reglement über die Abfallentsorgung» als Kernstück die Finanzierung des Abfallwesens ohne Steuermittel sichern.
Gemeindehaus Uzwil.
Gemeindehaus Uzwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Kehrichtentsorgung ist via Gebührensack längst verursachergerecht finanziert. Das gilt aber nicht für alle Bereiche der Abfallentsorgung. Etwa 520’000 Franken kostet sie die Gemeinde im Jahr. 400’000 Franken davon entfallen auf die Grünabfuhr.

Diese Praxis widerspricht übergeordnetem Recht. Die Abfallentsorgung darf nicht aus Steuermitteln finanziert werden. Der Kanton hat die Gemeinde ultimativ aufgefordert, die Finanzierung anzupassen. Der Reglemententwurf, der nun in die Vernehmlassung geht, erfüllt diese Vorgabe.

Grundgebühr

In den meisten Gemeinden ist das längst selbstverständlich. Damit werden Grundkosten wie der Betrieb der Sammelstellen und Separatsammlungen oder die Kosten des Littering gedeckt. Die Grundgebühr soll sich nach dem Schätzwert der Grundstücke bemessen.

Pflichtig sind alle Grundstücke in der Gemeinde. Das Reglement gibt dem Rat einen Gebührenrahmen von 0,02 bis 0,05 Promille vor. Und der Rat sieht vor, den Tarif beim Start des Reglementes auf 0,035 Promille festzulegen. So generiert die Gebühr Einnahmen von rund 115’000 Grundgebühr Franken.

Grünabfuhr

Der Rat will am heutigen Leistungsangebot festhalten und das Grüngut aus dem Garten von Frühjahr bis Herbst einsammeln. Der Rat möchte ein Gebührenmodell, welches die Sammelmengen möglichst nicht reduziert. Weil daraus erneuerbares Biogas entsteht. Und weil der Gemeinde eine durchgrünte Siedlung am Herzen liegt.

Wer's ums Haus grün hat, leistet einen Beitrag an die Gesellschaft und soll das Grüngut möglichst einfach, unkompliziert und günstig entsorgen können. Die Grüngutgebühr soll nur noch abhängig sein von der Grundstückfläche.

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