Die Stadt Frauenfeld informiert zum revidierten Erbrecht
Wie die Gemeinde Frauenfeld mitteilt, findet am 25. Januar 2023 von 17 bis 18.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses ein Infoanlass zum revidierten Erbrecht statt.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft.
Auf Fragen wie «Was bedeuten die Revisionen im Erbrecht?» «Sind bestehende Erbverträge oder Testamente anzupassen?» «Was passiert mit dem Haus oder der Wohnung?» «Was zählt bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen zum Vermögen?» wird im Frauenfelder Rathaus am Mittwoch, dem 25. Januar 2023, um 17 Uhr eingegangen.
Diverse Fragen zum Erbrecht werden beantwortet
Emanuela Wiedersheim-Schäppi, mit einem Fähigkeitsausweis als Notarin und als Geschäftsführerin der Confidando GmbH in Frauenfeld, wird einen Überblick über die zentralen Änderungen schaffen und die Bedeutung in der Praxis entlang von Fallbeispielen aufzeigen.
Karin Baumann, Sozialarbeiterin und Leiterin der Beratungsstelle der Pro Senectute Thurgau in Frauenfeld, wird dazu ergänzend den Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen der AHV herstellen.
Die Referate enden um circa 18 Uhr. Im Anschluss daran bleibt Zeit für Fragen.
Der Anlass ist kostenlos und eine Anmeldung nicht nötig. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadt Frauenfeld zu finden.