Möglicher Wahlbetrug im Thurgau - Warten auf Untersuchungsbericht
Der Verdacht einer Wahlfälschung bei der Thurgauer Grossratswahl von Mitte März im Bezirk Frauenfeld ist noch nicht definitiv geklärt. Der Generalstaatsanwalt hatte vor vier Wochen ein Zwischenergebnis bekanntgegeben. Danach stände der GLP ein zusätzlicher Sitz auf Kosten der SVP zu.
Der Grosse Rat erklärte deshalb an seiner Sitzung vom 20. Mai nur 129 der 130 Parlamentssitze für gültig. Die Genehmigung des letzten Sitzes von Severine Hänni (SVP, Frauenfeld) schob der Rat bis zum Abschluss des Strafverfahrens auf. Hänni darf vorerst nicht an den Sessionen teilnehmen.
Generalstaatsanwalt Stefan Haffter hatte am 18. Mai das Büro des Grossen Rats über den Zwischenstand seiner Untersuchung informiert. Der Verdacht einer Wahlfälschung habe sich klar erhärtet, sagte er damals. Seiner Meinung nach hätte der Grosse Rat den umstrittenen 130. Sitz der GLP zusprechen können. Der Rat tat dies aber nicht.
Am Montag erklärte Haffter auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die Strafuntersuchung sei noch immer im Gang. Sobald sein Bericht vorliegt, wird das Wahlergebnis des Bezirks Frauenfeld neu ausgewertet, wie die Leiterin der Parlamentsdienste, Ricarda Zurbuchen, auf Anfrage mitteilte.
«Ergibt sich Korrekturbedarf, wird die Staatskanzlei als kantonales Wahlbüro diese Korrektur vornehmen und das korrigierte Resultat publizieren.» Relevant sei die vom Generalstaatsanwalt ermittelte genaue Zahl der manipulierten Wahlzettel, nicht die Überführung der Täterschaft.
Je nach genauer Anzahl der manipulierten Wahlzettel könnte die GLP auch einen Sitz auf Kosten der FDP gewinnen, statt auf Kosten der SVP. «Auch in diesem Fall wird das Wahlergebnis im Bezirk Frauenfeld entsprechend korrigiert», erklärte Zurbuchen. Jede Korrektur müsse dem Wählerwillen entsprechen.
In diesem Fall müsste aber der Grosse Rat seinen Beschluss vom 20. Mai abändern, weil damals alle FDP-Sitze genehmigt wurden. Gleichzeitig könnte der Rat dann den 130. Sitz der GLP zusprechen. Gewinner wäre dabei Marco Rüegg (GLP, Gachnang).
Das Büro des Grossen Rats wird nach dem Abschluss des Strafverfahrens eine Botschaft ans Parlament ausarbeiten. Dann kann der Grosse Rat - wohl frühestens an seiner Sitzung vom 1. Juli - einen Schlussstrich unter die Affäre ziehen.
Bei der Auszählung der Wahl im Bezirk Frauenfeld kam es zu mehreren Unregelmässigkeiten. Bei der Nachzählung zwei Tage nach der Wahl wurden 100 GLP-Wahlzettel in der Ablage der SVP gefunden. Das Wahlergebnis wurde korrigiert, an der Sitzverteilung änderte dies aber vorerst nichts.
Die GLP verlangte eine vollständige Nachzählung aller 2300 unveränderten Wahlzettel sowie eine Untersuchung der Zähl- und Kontrollabläufe. Die Staatskanzlei nahm danach auch die Laufzettel unter die Lupe, auf denen die Wahlhelfer die einzelnen Zählschritte rapportiert hatten.
Dabei fiel auf, dass die auf den Laufzetteln protokollierte Anzahl der unveränderten Wahlzettel nicht mit den Zählresultaten übereinstimmte. Der GLP stehen gemäss den Laufzetteln rund 100 weitere Wahlzettel zugestanden, der SVP rund 100 weniger. Für diese Diskrepanz gibt es keine Erklärung.
Die Staatskanzlei erstattete Ende März Strafanzeige. Die Grünliberalen beanspruchten den fraglichen Sitz für sich. Ihr Fraktionspräsident Ueli Fisch sprach im Rat von einem offensichtlichen Wahlbetrug. Es sei «unglaublich, dass so etwas in der Schweiz möglich ist».
Die GLP erwog eine Wahlbeschwerde beim Bundesgericht, um sich alle Optionen offen zu halten. Auf diesen Schritt verzichtete die Partei dann aber, wie Fisch jetzt auf Anfrage erklärte. Man vertraue auf das Strafverfahren, sagte der GLP-Politiker.