Stein am Rhein

Parkgebühren in Stein am Rhein steigen ab März 2025

Stein am Rhein passt die Parkgebühren ab 1. März 2025 an, um den Parkplatzfonds finanziell stabil zu halten und die touristische Infrastruktur zu unterstützen.

Stein am Rhein
Fussgängerweg zur Altstadt in Stein am Rhein. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Stein am Rhein informiert, hat der Stadtrat beschlossen, die Parkgebühren, die seit mehr als zehn Jahren unverändert blieben, ab dem 1. März 2025 anzupassen. Die Anpassung wurde notwendig, um die finanzielle Stabilität des Parkplatzfonds zu gewährleisten, da die Betriebs- und Unterhaltskosten in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind.

Der Parkplatzfonds dient der Förderung des öffentlichen Verkehrs und dessen Infrastruktur, unterstützt den Tourismus sowie den Unterhalt touristischer Einrichtungen und sorgt für die Schaffung und den Unterhalt öffentlicher Parkplätze und Parkhäuser.

Diskussion über Parkgebührenerhöhung

Im Rahmen der Einwohnerratssitzung vom 15. November 2024, in der die Teilrevision der Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund der Stadt Stein am Rhein behandelt wurde, stellte der Stadtrat auch die geplante Parkgebührenerhöhung vor.

In diesem Zusammenhang wurde ein konsultativer Antrag auf eine weitergehende Erhöhung der Parkgebühren diskutiert. Dabei bewerteten fünf Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte die vom Stadtrat vorgeschlagene Gebührenerhöhung als angemessen, während sieben Mitglieder des Einwohnerrats eine noch stärkere Erhöhung bevorzugen.

Dem Preisüberwacher wurde gemäss Kartellgesetz die geplante Gebührenerhöhung zur Stellungnahme zugestellt. In seiner Stellungnahme lehnte der Preisüberwacher die Erhöhung der Parkgebühren ab und empfahl, die Gebühren für Jahresparkkarten auf maximal 272 Franken pro Jahr beziehungsweise 23 Franken pro Monatskarte zu begrenzen. Darüber hinaus schlug er vor, den Stundentarif auf höchstens 1,30 Franken festzulegen.

Preisüberwacher berücksichtigt falsche Tarife

Die Stellungnahme des Preisüberwachers weist allerdings einige Widersprüche auf. Zum einen ging er bei der Berechnung der Gebühren für Jahresparkkarten von den Tarifen für Laternenparkplätze aus.

Laternenparkplätze sind Parkflächen, die in der Regel entlang von Strassen mit Beleuchtungseinrichtungen liegen und meist nicht durch Parkuhren bewirtschaftet werden. In Wirklichkeit hätte jedoch die Gebühr für Parkuhrenparkplätze verwendet werden müssen, da sich die angebotenen Parkkarten in Stein am Rhein auf Parkplätze mit Parkuhrenbewirtschaftung beziehen und nicht auf Laternenparkplätze.

Berücksichtigt man diesen Aspekt und wendet die entsprechenden Berechnungen für Parkuhrenparkplätze an, ergibt sich ein Preis von 886 Franken für Jahresparkkarten und 74 Franken für Monatsparkkarten.

Touristische Besonderheiten

Zum anderen zieht der Preisüberwacher für die Bewertung der Parkgebühren einen Tarifvergleich mit Gemeinden ab 20'000 Einwohnern heran. Dabei wird jedoch ausser Acht gelassen, dass Stein am Rhein nur etwa 3600 Einwohner zählt und jährlich rund 800'000 Touristinnen und Touristen anzieht.

Alle touristischen Ausgaben, wie der Betrieb von WC-Anlagen, die touristische Wegweisung, Markierungen, die Parkplatzbewirtschaftung an sich selbst sowie weitere infrastrukturelle Massnahmen, die im Zusammenhang mit dem Tourismus stehen, werden vollständig über den Parkplatzfonds gedeckt.

Diese Aspekte flossen in keiner Weise in die Standardberechnung des Preisüberwachers ein.

Einwohner profitieren von günstigen Parkgebühren

Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Stein am Rhein hat die Erhöhung der Parkgebühren weitgehend keine Auswirkungen. Sie können weiterhin zu den bisherigen Tarifen von den Parkkarten profitieren, die es ihnen ermöglicht, ihr Fahrzeug auf den Ganztages-Parkplätzen ohne zeitliche Beschränkung, auch über Nacht, abzustellen.

Auf den Tag umgerechnet, belaufen sich die Kosten auf weniger als 1,50 Franken. Die Gebührenerhöhung betrifft hauptsächlich die Besucherinnen und Besucher, die in Stein am Rhein die touristische Infrastruktur nutzen.

Aus Sicht des Stadtrats wäre es nicht gerechtfertigt, dass die ansässige Bevölkerung die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der touristischen Infrastruktur trägt. Vielmehr sollte die Finanzierung verursachergerecht erfolgen, indem die Touristinnen und Touristen, die die Infrastruktur in Anspruch nehmen, auch einen entsprechenden Beitrag leisten.

Stadtrat folgt ursprünglichem Plan zur Gebührenerhöhung

Auf Grundlage dieser Überlegungen hat der Stadtrat beschlossen, die Gebührenerhöhung wie ursprünglich geplant umzusetzen und den Empfehlungen des Preisüberwachers nicht zu folgen.

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