Steckborn hat das Plakatierungsreglement überarbeitet
Wie die Stadt Steckborn schreibt, wurde die Vereinbarung zwischen dem kantonalen Tiefbauamt, den Parteien und dem Verband Thurgauer Gemeinden überarbeitet.
In Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen für den Grossen Rat und den Regierungsrat wurde die seit 2012 bestehende Vereinbarung zwischen dem kantonalen Tiefbauamt, den Parteien und dem Verband Thurgauer Gemeinden überarbeitet und am 24. Januar 2024 verabschiedet.
Inhaltlich ist in der neuen Vereinbarung das meiste beim Alten geblieben. Auf der Webseite der Stadt finden Sie die neugestaltete und verständliche Broschüre.
Ebenso beschloss der Stadtrat, dass die Kandelaber wie in der Vergangenheit für Wahl- und Abstimmungswerbung verwendet werden können unter Einhaltung der Vorschriften.
Ebenso hat der Werkhof rund um das Gebiet beim Parkplatz Strandbad entsprechende Plakatierungshinweise angebracht.