Wie die Stadt Rhein Stein am Rhein mitteilt, fordert sie Liegenschaftsbesitzer zum Zurückschneiden von Grünhecken, Sträuchern und Bäumen auf.
Aussicht über Stein am Rhein.
Aussicht über Stein am Rhein. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Gestützt auf Artikel 94d EG zum ZGB (Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch) und Paragraf 15 Strassenverordnung des Kantons Schaffhausen ersucht die Stadtpolizei die Liegenschaftsbesitzer, die das öffentliche Strassen- und Weggebiet überragenden Äste und Pflanzungen jeder Art auf das nötige Mass zurückzuschneiden.

Die öffentliche Beleuchtung, Hausnummern, Verkehrssignale, Strassenschilder und Hydranten dürfen nicht verdeckt sein.

Entlang von Trottoirs ist eine Höhen von 2,5 Metern und entlang von Strassen eine Höhe von 4,5 Metern einzuhalten.

Diese Unterhaltsarbeiten sind im Interesse der Verkehrssicherheit auszuführen und nötigenfalls im Verlauf der Vegetationsperiode erneut umzusetzen.

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