Thurgau: Aquariumfische gehören nicht in öffentliche Gewässer
Wie der Kanton Thurgau informiert, können gebietsfremde Tiere und Pflanzen der lokalen Flora und Fauna schaden. Bei der Entsorgung ist Vorsicht geboten.
Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden an Biodiversität und Infrastruktur anrichten und macht sich strafbar.
Der Kanton Thurgau informiert gemeinsam mit anderen Kantonen, warum das Freilassen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen verboten ist, was beim Kauf zu beachten ist und welche Lösungen es gibt, wenn man Tiere und Pflanzen nicht mehr behalten kann oder will.
Auch bei Entsorgung ist auf Tier- und Pflanzenschutz zu achten
Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen ihrer Aquarien und Gartenteiche entledigen und Tiere oder Pflanzen in Bächen, Flüssen oder Weihern entsorgen.
Wer seine Heimtiere so vermeintlich «in die Freiheit» entlässt, führt entweder deren Ende herbei oder schadet der Natur.
Denn die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichlebewesen kann in den Schweizer Gewässern nicht überleben.
Jener kleine Teil, der sich zu etablieren vermag, kann als invasive Art grosse Schäden anrichten.
Die lokale Tier- und Pflanzenwelt kann gefährdet werden
Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene Amphibien- und Insektenarten.
Gebietsfremde Garnelen und Flohkrebse sind wahrscheinlich durch das Ausschütten von Aquarienwasser in die Gewässer gelangt.
Freigelassene Grosskrebse aus Nordamerika übertragen die sogenannte Krebspest, eine Krankheit, die für einheimische Krebse tödlich ist.
Auch Aquarienpflanzen, wie etwa das Brasilianische Tausendblatt, können problematisch sein, denn sie wachsen sehr schnell und bilden dichte, teppichartige Bestände.
Gebietsfremde Tiere und Pflanzen darf man nicht einfach aussetzen
Es ist deshalb verboten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen.
Auch im Aquarienwasser können sich winzig kleine Lebewesen befinden, weshalb auch dieses nicht in der Natur ausgeleert werden darf.
Kantone geben Empfehlungen ab
Der Kanton Thurgau informiert auf seiner Webseite über dieses Problem und gibt Empfehlungen für Personen ab, die ihre Aquarien oder Gartenteiche nicht mehr behalten können oder wollen.
Der wichtigste Grundsatz lautet: Bereits vor einer Anschaffung sollte man sich Gedanken machen, ob die nötige Zeit für Pflege und Unterhalt langfristig vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten, etwa in den Sommerferien, abgedeckt werden können.
Man sollte bereits vorher die Anschaffung eines Tiers oder das Anlegen eines Gartenteichs oder Aquariums gut abwägen.
Es ist sicherzustellen, dass keine Lebewesen entkommen können. Ebenso sollte man keine Tiere oder Pflanzen von Reisen mit nach Hause bringen.
Wasser aus Aquarien muss man im Abwasser entsorgen
Falls man Tiere oder Pflanzen nicht mehr behalten kann, sollte man im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren.
Wenn sich keine andere Lösung finden lässt sollte man sich an eine Tierarztpraxis wenden.
Wasserpflanzen sind im Kehricht oder in einer professionellen Kompostieranlage zu entsorgen. Wasser aus Aquarien muss man im Abwasser entsorgen, nicht in Dolen.