Thurgau will keine Privatisierung der Strom- und Wasserversorgung
Der Kanton Thurgau will dem Verkauf von Versorgungsanlagen für Strom und Wasser an Private einen rechtlichen Riegel schieben.
Eine Anpassung des Planungs- und Baugesetzes sieht ein Vorkaufsrecht für Gemeinden, den Kanton und weitere öffentlich kontrollierte Institutionen vor.
Die Regierung schickt die Gesetzesänderung bis zum 24. März 2023 in die Vernehmlassung, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte.
Die Unterlagen sind elektronisch abrufbar auf der Webseite des Kantons.
Den Anstoss gab die Motion «Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen», die im Mai 2021 vom Grossen Rat mit 70 zu 37 Stimmen gutgeheissen wurde.
Rechtliche Grundlage fürs Verkaufsverbot
Im Rat setzte sich damals die Meinung durch, es brauche eine rechtliche Grundlage, um einen Verkauf der Grundversorgung an Private zu verhindern.
«Ziel ist es, dass Vorgaben für den Betrieb und den Unterhalt der Grundversorgung auch langfristig im Interesse der Bevölkerung eingehalten werden», schreibt die Regierung.
Es gebe Beispiele aus dem Ausland, wo dies nach der Auslagerung an private, gewinnorientierte Dienstleister nicht der Fall war.
Vom Vorverkaufsrecht profitieren sollen Gemeinden, Nachbargemeinden, der Kanton Thurgau sowie Institutionen, die von der öffentlichen Hand kontrolliert werden.
Neue Regelung betrifft nur Teile der Versorgungsbetriebe
Die neue Regelung gilt nicht nur für den Verkauf von ganzen Versorgungsbetrieben, sondern auch für Teile davon.
Ausgenommen ist die Gasversorgung, obwohl die Motionäre dafür ebenfalls ein Vorverkaufsrecht gefordert hatten.
Für den Bereich Gas und Wärme fehlten aber die nötigen übergeordneten gesetzlichen Grundlagen, schreibt der Kanton.
Im Mai 2021 war der Grosse Rat noch dagegen
Bei der Beratung im Grossen Rat im Mai 2021 hatte die Regierung die Motion noch abgelehnt.
Eine solche Regelung sei unnötig, argumentierte Regierungsrat Walter Schönholzer damals und sprach von einem «gesetzlichen Papiertiger».