Vorsichtsmassnahmen gegen Vogelgrippe im Thurgau

Im Kanton Thurgau wird entlang des Rheins und am Bodenseeufer als vorbeugende Massnahme gegen die Vogelgrippe ein Kontroll- sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sollen vermieden werden.

Vogelgrippe
Schwäne vor Fischerbooten im Thurgau. - Keystone

Auslöser der Massnahmen ist ein Vogelgrippe-Fall, der letzte Woche im Zürcher-Unterland entdeckt wurde. Der Kanton Thurgau sei nicht betroffen, scheide aber auf Geheiss des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vorsorglich ein Kontroll- und ein Beobachtungsgebiet aus, teilte die Staatskanzlei am Montag mit.

Von der Massnahme sind rund 370 Thurgauer Geflügelhalterinnen und -halter betroffen. Sie erhalten in den kommenden Tagen eine Verfügung zugestellt. Die Vogelgrippe wird vor allem von Wasservögeln übertragen. Ansteckungen von Hausgeflügelbeständen sollen nun vermeiden werden.

Beim Kontrollgebiet handelt sich um einen ein Kilometer breiten Streifen entlang des Bodensees sowie entlang des Rheinufers. Für Geflügelhaltungen gelten dort «verbindliche Biosicherheitsmassnahmen».

Unter anderem dürfen Futter- und Tränkestellen von Hausgeflügel für Wildvögel nicht zugänglich sein. Wasserbecken, die für Hausgeflügel eingerichtet wurden, sollen vor wildlebenden Wasservögeln abgeschirmt werden.

Dazu kommt ein «tierseuchenpolizeiliches Beobachtungsgebiet» mit einem drei Kilometer breiten Streifen entlang des Bodenseeufers und des Rheinufers. In diesem Gebiet müssen die Besitzerinnen und Besitzer von mehr als 100 Hühnervögeln «Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen», heisst es in der Mitteilung.

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