Herdern

Zurückschneiden von Bäumen und Grün in Herdern gefordert

Nau.ch Lokal
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Frauenfeld,

Wie die Gemeinde Herdern mitteilt, ist die Einhaltung der Sichtverhältnisse im Strassenverkehr für die Verkehrssicherheit von grosser Bedeutung.

Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Sichtverhältnisse im Strassenverkehr spielt für die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle.

In diesem Sinn sind die Bürger gebeten, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Gartenanlage regelmässig (Frühling und Herbst) insbesondere bezüglich der Sichtverhältnisse, aber auch bezüglich des Lichtraumprofils zu überprüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

Damit erhöht man die Verkehrssicherheit auf den Strassen, Trottoirs.

Im Sichtzonenbereich von allen Ausfahrten in öffentliche Strassen oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen.

Äste dürfen nicht in das öffentliche Gebiet hineinragen

Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von 60 Zentimeter zur Strassen- oder Weggrenze einhalten.

Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegrand hineinragen.

Äste dürfen nicht in den Lichtraum des öffentlichen Gebietes hineinragen. Strassen, Randabschlüsse und auch Trottoirs sind von Überwachsungen zu befreien und zu reinigen.

Überragende Äste von Bäumen sind Flurwesen – Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen im Fahrbahnbereich auf 4,5 Meter lichte Höhe, bei Wegen und Trottoirs auf 2,5 Meter lichte Höhe zu stutzen.

Die Flurkommission führt jeweils im Oktober Kontrollen durch

Zur Überprüfung des ordnungsgemässen Rückschnittes im Siedlungsgebiet führt die Flurkommission jeweils im Oktober einen Rundgang durch.

Hierbei werden diejenigen Grundeigentümer erfasst und im Anschluss persönlich angeschrieben, bei welchen die obgenannten Rahmenbedingungen nicht eingehalten sind.

Damit verbunden ist die Aufforderung, den Rückschnitt bis zum 31. März des Folgejahres vorzunehmen.

Im April werden die ausgeführten Arbeiten überprüft. Bei weiterhin fehlbaren Grundeigentümern werden weitergehende Massnahmen bis hin zur Ersatzvornahme in die Wege geleitet.

Weitere Kontrollen im Januar und Februar angekündigt

Weitere Kontrollen führt die Flurkommission im Bereich der Waldstrassen im Januar und Februar 2023 durch.

Für hochwachsende landwirtschaftliche Kulturen werden im Monat Juli ebenso durch Mitglieder der Flurkommission alle öffentlichen Strassen, sei es im Eigentum der Gemeinde als auch der Unterhaltskorporationen auf die Einhaltung der Sichtbermen kontrolliert.

Auch in diesen Fällen wird das Verfahren analog dem Siedlungsgebiet zur Anwendung gebracht.

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