Eiken

Eiken: Revidierte Nutzungsplanung Kulturland liegt auf

Nau.ch Lokal
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Fricktal,

Wie die Gemeinde Eiken berichtet, werden nach dem Mitwirkungsverfahren und der Vorprüfung die Entwürfe zur Revision Nutzungsplanung Kulturland aufgelegt.

Einfahrt Richtung Eiken auf der Hauptstrasse.
Einfahrt Richtung Eiken auf der Hauptstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens zur Teiländerung Nutzungsplanung Kulturland und der Deponie- und Materialabbauzone Chremet mit Rodungsgesuch und Nachführung des Waldgrenzenplans und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zur Revision Nutzungsplanung Kulturland gemäss Paragraf 24 Absatz 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die entsprechenden Entwürfe mit Erläuterungen und der jeweilige Vorprüfungsbericht liegen vom 22. Januar 2024 bis 20. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung Eiken auf und können während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einwendungen sind schriftlich einzureichen

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.

Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach Paragraf 4 Absatz 3 BauG.

Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Rodungsgesuch wird mit der Teiländerung koordiniert

Das Deponievorhaben erfordert eine definitive Rodung.

Gemäss Paragraf 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 wird das entsprechende Rodungsgesuch koordiniert mit der Teiländerung der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei Eiken öffentlich aufgelegt.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einsprache erheben.

Rodungsgesuch kann bei unterlassener Einsprache nicht angefochten werden

Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einsprache zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.

Für die Beantwortung allfälliger Fragen bietet der Gemeinderat die Möglichkeit einer Auskunftserteilung an.

Fragen und Auskünfte

Am Mittwoch, 7. Februar 2024, von 17.30 bis 19.30 Uhr sowie am Mittwoch, 14. Februar 2024, von 17.30 bis 19.30 Uhr stehen Vertreter seitens Gemeinde, der Auffüllgesellschaft SisselnMünchwilen AG, sowie der Planer für Fragen und Auskünfte auf der Gemeindeverwaltung Eiken zur Verfügung.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens zwei Tage vor der jeweiligen Auskunftserteilung bei der Gemeindeverwaltung obligatorisch.

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