Eiken weist auf korrekten Pflanzenrückschnitt hin
Wie die Gemeinde Eiken informiert, sind strassennahe Bepflanzungen zur Bewahrung der Verkehrssicherheit auf die gesetzlichen Masse zurückzuschneiden.
Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.
Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Gesetzlichen Bedingungen sind einzuhalten
Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4,50 Meter und über Gehwegen 2,50 Meter zu betragen.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein.
Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden.
Die Bevölkerung wird gebeten, Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.