Gansingen möchte den Bisletenbächli revitalisieren
Wie die Gemeinde Gansingen mitteilt, wurde für die Revitalisierung des Bisletenbächli ein entsprechender Kredit zugestimmt.

Die Gemeinde Gansingen möchte auf Initiative von Grundeigentümern und des örtlichen Naturschutzvereins einen rund 225 Meter langen Abschnitt des eingedolten Bisletenbächlis ausdolen und renaturieren und grosszügige Naturelemente (Weiher, Hecken, Hochstammbäume, Extensivwiesen) schaffen.
Die Gemeindeversammlung hat einem entsprechenden Kredit zugestimmt.
Das Projekt wird massgeblich mit Beiträgen von Kanton und Bund sowie Dritten (Landabtretung eines Grundeigentümers) unterstützt, sodass der Gemeinde voraussichtlich nur geringe Restkosten verbleiben.
Einwendungen gegen das Wasserbauprojekt
Die Projektpläne liegen gemäss § 95 Absatz zwei und drei des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen vom 6. März 2023 bis 4. April 2023 in der Gemeindeverwaltung Gansingen öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.
Einwendungen gegen das Wasserbauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Gansingen zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer in Aarau einzureichen.
Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.