Gansingen organisiert Ersatzwahlen für den Gemeinderat
Wie die Gemeinde Gansingen angibt, finden am 18. Juni 2023 die Ersatzwahlen des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns für die Amtsdauer 2022 bis 2025 statt.
Gemeindeammann Mario Hüsler und Gemeinderat Severin Senn treten per 31. Dezember 2023 aus dem Gemeinderat zurück.
Am 18. Juni 2023 finden die Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2025 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, also bis am Freitag, 5. Mai 2023, 12 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Stille Wahl im zweiten Wahlgang möglich
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).
Bei Gemeinderats- und Gemeindeammann-Wahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).