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Laufenburg hebt «Blaue Zone» beim Schwertlisturm auf

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Fricktal,

Wie die Gemeinde Laufenburg mitteilt, verfügt der Stadtrat im Ortsteil Hinterer Wasen die Aufhebung «Blaue Zone» für drei Parkplätze beim Schwertlisturm.

Erweiterten Blauen Zone
Fahrzeug in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ). - Stadtpolizei St. Gallen

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 verfügt der Stadtrat Laufenburg im Ortsteil Hinterer Wasen die Aufhebung «Blaue Zone» für drei Parkplätze beim Schwertlisturm.

Ergänzend verfügt der Stadtrat das Aufstellen von zwei Signaltafeln Nummer 4,18 «Parkieren mit Parkscheibe» mit Zusatzsymbol Nummer 5,42 «Ladestation» und Zusatztext «Maximale Parkzeit täglich 7 bis 19 Uhr maximal vier Stunden, übrige Zeit unbeschränkt» sowie eine Signaltafel Nummer 4,17 «Parkieren gestattet» mit Zusatzsymbol «Carsharing» und Zusatztext «My-E-Car».

Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Kantonalen Amtsblatt (7. September 2023) beim Stadtrat Laufenburg schriftlich einzureichen. Eine Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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