Oeschgen erinnert an Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Wie die Gemeinde Oeschgen mitteilt, sind Grundbesitzer angehalten, überstehende Bäume und Sträucher bis 30. Juni 2022 zu entfernen.
Bäume und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen.
Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken auf mindestens 50 Zentimeter Abstand zum Fahrbahnrand zurückzuschneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 80 Zentimeter und 3 Meter ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundbesitzer werden gebeten, das Zurückschneiden bis am 30. Juni 2022 vorzunehmen.