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Rheinfelden überarbeitet Richtplan für Natur und Erholung

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Fricktal,

Der überarbeitete Richtplan Landschaft und Erholung in Rheinfelden, seit 1. Januar 2025 in Kraft, legt die Entwicklung der Stadt in Natur und Erholung fest.

Rheinfelden AG
Die Stadt Rheinfelden AG. (Archivbild) - keystone

Wie Stadt Rheinfelden mitteilt, zeigt der überarbeitete Richtplan Landschaft und Erholung (RLE) auf, wie sich Rheinfeldenin den Bereichen Natur, Landschaft und Erholung entwickeln möchte und ist eine zentrale Grundlage für das landschaftsrelevante Handeln der Stadt.

Die Landschaft rund um Rheinfelden und die städtischen Freiräume sind wichtig für die Natur und auch für Bevölkerung und Gäste der Region von hohem Wert. Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die Stadt Rheinfelden den Richtplan Landschaft und Erholung (RLE) überarbeitet.

Die neue Version ist per 1. Januar 2025 in Kraft getreten und ist seither rechtsgültig. Der RLE zeigt auf, wo und wie sich die Stadt in den Bereichen Natur, Landschaft und Erholung entwickeln möchte.

Grundlage für Projekte und Planungen im Bereich Natur, Landschaft und Erholung

Der neue RLE ist Grundlage für Planungen und Projekte der öffentlichen Hand in den Bereichen Natur, Landschaft und Erholung. Er soll der Stadt Hand bieten, wenn es darum geht, die Interessen der Freizeit- und Erholungsnutzung mit den Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes zu koordinieren.

In den vergangenen Jahren haben sich auch in der Raumplanung neue Themenschwerpunkte entwickelt. In der Folge wurde der Richtplan im Vergleich zur Vorgängerversion um ein Kapitel zum Thema «Klima» ergänzt. Auch innerstädtischen Freiräumen kommt mehr Bedeutung zu als bisher.

Eine grosse Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Naturschutz und Bevölkerung hat die Stadt bei der Erarbeitung des neuen RLE unterstützt. Als Grundlage für den neuen RLE diente unter anderem das Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Stadt Rheinfelden aus dem Jahr 2021.

Der RLE ist als selbstbindendes Planungsinstrument für die Behörden verbindlich. Inhalte, die grundeigentümerverbindlich festgelegt werden sollen, werden in der Nutzungsplanung umgesetzt.

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