Schwaderloch teilt Änderungen des Brandschutzgesetzes mit
Wie die Gemeinde Schwaderloch mitteilt, wurde per 1. Januar 2022 das Brandschutzgesetz revidiert. Es betrifft etwa die Wahl des Kaminfegers.

Per 1. Januar 2022 tritt das neue Brandschutzgesetz in Kraft. Eigentümer von wärmetechnischen Anlagen im Kanton Aargau können den Kaminfeger neu frei wählen. Da auch Reinigungskontrollen nicht mehr in allen Gebäuden Pflicht sein werden, tragen die Anlageneigentümer künftig mehr Eigenverantwortung.
Es wird von den Kaminfegern empfohlen, weiterhin jährlich eine Kontrolle und Reinigung vornehmen zu lassen. Oft führen Kaminfeger eine Liste, damit die regelmässige Kontrolle nicht plötzlich vergessen geht, und melden sich bei Einwohnern.