Wittnau erinnert an die Umzugsmeldepflicht
Wie die Gemeinde Wittnau informiert, besteht Umzugsmeldepflicht innert 14 Tagen nach Umzug. Dafür kann auch die Funktion eUmzug auf der Webseite benutzt werden.
Mit eUmzug kann man seinen Umzug online melden.
Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus seiner heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Um den Dienst zu nutzen, muss man volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.
Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Wittnau ist der Direktlink unter «eUmzug» auf der Startseite hinterlegt.